Umgang mit Gabelzinken, Lasthaken, Seilwinde, Schaufel und Arbeitsbühne
Arbeiten in der Höhe
Prüfung in Fremdsprachen benötigt? Kein Problem!
Zwar finden unsere Kurse sowie die zugehörigen Prüfungen generell auf Deutsch statt – aber wir bieten auch einzelne Prüfungen in Fremdsprachen an! Sprechen Sie uns an.
Rechtliche Informationen zum Teleskopstapler-Führerschein
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verabschiedet Ende April 2016 den Grundsatz 308-009 über die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer geländegängiger Teleskopstapler. Danach ist der Bedienerausweis bei Arbeiten mit dem Teleskopstapler verpflichtend.
Er wird mit einer laut DGUV-Auskunft angenommenen Einführungszeit von maximal zwei Jahren für alle Nutzer verbindlich.
Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
Ausnahme:
Die DGUV-Vorschift ist gültig für alle Branchen, auch für landwirtschaftlichen Einsatz. Die Vorschrift gilt für jeden geweblich produzierenden Betrieb ab einem Angestellten. Einzige Ausnahme: Ein Landwirt ohne einen Angestellten, der den Teleskopstapler selbst nutzt.
Für die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr benötigt der Nutzer weiterhin ebenfalls einen gültigen Führerschein gemäß Einteilung der Klassen nach Fahrerlaubnisverordnung.
Bitte beachten: jährliche Sicherheitsunterweisung
Für Teleskopstapler-Fahrer ist einmal jährlich eine Sicherheitsunterweisung vorgeschrieben. UF Gabelstapler bietet diese in einer modernen Schulungsumgebung an.